18. Mai 2022

DSGVO 2021 – 1,3 Milliarden Bußgelder verhängt

DSGVO-Bußgelder 2021

DSGVO 2021 – 1,3 Milliarden Bußgelder verhängt

Die Zahl der geahndeten Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist dramatisch angestiegen.

Wo es 2019 noch 151 Verstöße waren, hat sich die Anzahl für 2021 fast verdreifacht.

Die Höhe der Bußgelder, die 2021 verhängt wurden, ist fast 18-mal so hoch ausgefallen und hat die eine Milliarde überschritten!

Damit zeigt sich, dass die Datenschutzbehörde immer aktiver wird und auch gegen kleinere Verstöße mit großer Härte vorgeht.

Dabei macht sie auch vor Privatpersonen keinen Halt, auch wenn mit deutlich niedrigeren Bußgeldern als für Unternehmen wie die Betreiber eines Online-Shops, der zu 65.500€ Straffe verurteilt wurde oder einem Wohnungsanbieter, von dem gleich 14,9 Millionen Euro verlangt werden.

Sky ist the Limit – Top 10

Dass die zuständigen Behörden keine halben Sachen machen, zeigen die höhsten jemals verhängten Strafen.

So musste Amazon unglaubliche 746 Millionen Euro für DSGVO-Verstöße zahlen.

225 Millionen Euro soll WhatsApp, das zum Konzern Meta zugehörige und in Irland ansässige Unternehmen zahlen.

Auch wenn diese Unternehmen genaugenommen aus den USA stammen, agieren Sie in der EU und sind somit an die gelteende DSGVO gebunden.

Aber auch deutsche Unternehmen wie H&M oder notebookbilliger.de finden Platz in den Top 10 und mussten Millionen-Strafen zahlen.

DSGVO-Top10

Keine Entwarnung für Privatpersonen, Beamte oder Angestellte

Dass der Datenschutz nicht erst bei Unternehmen anfängt, zeigen mehrere Anzeigen von Privatpersonen, Beamten und Angestellten, die personenbezogene Daten für Ihre privaten Interessen missbraucht haben.

So wurde eine Anzeige gegen einen Angestellten eines Corona-Testzentrums erstattet, der die hinterlegte Telefonnummer einer Frau dazu ordnungswidrig benutzt hat, um sie kennenzulernen. Der Mitarbeiter konnte zweifelsfrei identifiziert werden.

Ebenfalls wurden mehre Anzeigen gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte erstattet, die Daten aus dem Recherchesystemen der Polizei dazu nutzten, privat Kontakt mit attraktiven Menschen herzustellen.

Aber auch eine Privatperson, die „Parksünder“ protokolliert und diese an die Bußgeldabteilung übermittelt hat, wurde wegen 18 Vorfällen angezeigt.

In der Zukunft…

Die Zahl der geahndeten Verstöße steigt weiter an.

Bereits zum jetzigen Zeitpunkt, wurden über 200 Anzeigen von zuständigen Datenschutzbehörden verarbeitet.

Wir können also davon ausgehen, dass in Verbindung mit der bevorstehenden Erweiterung der Richtlinie zur Sicherheit von Netz- und Informationssystemen (NIS), die Anzeigen und verhängten Bußgelder weiter steigen werden.

Und das ebenfalls für Privatpersonen!

Denn wenn es nach dem EU-Parlament und seinem Berichterstatter Bart Groothuis gehen soll, sollen „Die Chefs … persönlich haften“.

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